Ratgeber

Basiszinssatz und Verzugszinsen für Miete und Hausgeld

Stand: · Gregor Palyan, Aktumo

Der Basiszinssatz beträgt seit 01.07.2026 1,52 Prozent. Verzugszinsen liegen fünf Prozentpunkte darüber, also bei 6,52 Prozent (§ 288 Abs. 1 BGB). Ist kein Verbraucher beteiligt, sind es neun Prozentpunkte, also 10,52 Prozent (§ 288 Abs. 2 BGB). Der nächste Wechsel ist zum 01.01.2027 vorgesehen; den Wert gibt die Bundesbank bekannt.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Zeitreihe BBIN1.M.DE.BBK.BBKBAS2.EUR.ME, Datenstand 30.10.2026.

Welcher Basiszinssatz galt wann?

Die Tabelle nennt jeden Satz seit 2002 mit den Verzugszinssätzen nach § 288 Abs. 1 und Abs. 2 BGB. Für einen Rückstand zählt der Satz des Halbjahres, in dem die jeweiligen Tage liegen.

Gilt abBasiszinssatz+ 5 Punkte+ 9 Punkte
01.07.20261,52 %6,52 %10,52 %
01.01.20261,27 %6,27 %10,27 %
01.07.20251,27 %6,27 %10,27 %
01.01.20252,27 %7,27 %11,27 %
01.07.20243,37 %8,37 %12,37 %
01.01.20243,62 %8,62 %12,62 %
01.07.20233,12 %8,12 %12,12 %
01.01.20231,62 %6,62 %10,62 %
01.07.2022-0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2022-0,88 %4,12 %8,12 %
01.07.2021-0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2021-0,88 %4,12 %8,12 %
01.07.2020-0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2020-0,88 %4,12 %8,12 %
01.07.2019-0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2019-0,88 %4,12 %8,12 %
01.07.2018-0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2018-0,88 %4,12 %8,12 %
01.07.2017-0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2017-0,88 %4,12 %8,12 %
01.07.2016-0,88 %4,12 %8,12 %
01.01.2016-0,83 %4,17 %8,17 %
01.07.2015-0,83 %4,17 %8,17 %
01.01.2015-0,83 %4,17 %8,17 %
01.07.2014-0,73 %4,27 %8,27 %
01.01.2014-0,63 %4,37 %8,37 %
01.07.2013-0,38 %4,62 %8,62 %
01.01.2013-0,13 %4,87 %8,87 %
01.07.20120,12 %5,12 %9,12 %
01.01.20120,12 %5,12 %9,12 %
01.07.20110,37 %5,37 %9,37 %
01.01.20110,12 %5,12 %9,12 %
01.07.20100,12 %5,12 %9,12 %
01.01.20100,12 %5,12 %9,12 %
01.07.20090,12 %5,12 %9,12 %
01.01.20091,62 %6,62 %10,62 %
01.07.20083,19 %8,19 %12,19 %
01.01.20083,32 %8,32 %12,32 %
01.07.20073,19 %8,19 %12,19 %
01.01.20072,70 %7,70 %11,70 %
01.07.20061,95 %6,95 %10,95 %
01.01.20061,37 %6,37 %10,37 %
01.07.20051,17 %6,17 %10,17 %
01.01.20051,21 %6,21 %10,21 %
01.07.20041,13 %6,13 %10,13 %
01.01.20041,14 %6,14 %10,14 %
01.07.20031,22 %6,22 %10,22 %
01.01.20031,97 %6,97 %10,97 %
01.07.20022,47 %7,47 %11,47 %
01.01.20022,57 %7,57 %11,57 %

Wie rechnet man Verzugszinsen über einen Zinswechsel?

Jedes Halbjahr wird getrennt gerechnet: Betrag mal Zinssatz durch 100, mal Tage durch 365. Beide Tage zählen mit, Zinsen auf Zinsen gibt es nicht (§ 289 BGB). Beispiel (frei gewählte Zahlen): 1000,00 € offen vom 06.05.2026 bis 31.08.2026.

ZeitraumTageSatz Abs. 1Zinsen Abs. 1Satz Abs. 2Zinsen Abs. 2
06.05.2026 bis 30.06.2026566,27 %9,62 €10,27 %15,76 €
01.07.2026 bis 31.08.2026626,52 %11,08 €10,52 %17,87 €
Summe11820,69 €33,63 €

Gerechnet mit dem Zinsmodul von Aktumo. Erst die Summe ist gerundet. Wer mit 360 oder 366 Tagen rechnet, kommt auf leicht andere Beträge.

Was gilt bei Mietrückständen und Hausgeld?

Die Miete ist spätestens am dritten Werktag fällig (§ 556b Abs. 1 BGB). Weil dieser Termin nach dem Kalender bestimmt ist, tritt Verzug ohne Mahnung ein (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ab dem Folgetag laufen Verzugszinsen. Bei Wohnraummiete ist der Mieter in der Regel Verbraucher, dann gelten fünf Punkte. Beim Hausgeld hängt die Wahl zwischen fünf und neun Punkten davon ab, ob ein Verbraucher beteiligt ist; Aktumo nennt beide Sätze und überlässt Ihnen die Einordnung.

Für Mieterhöhungen und Gebiete mit Mieterschutz gibt es eigene Seiten: Kappungsgrenze je Gemeinde und Mietpreisbremse je Gemeinde.

Quellen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Basiszinssatz aktuell?

1,52 Prozent seit 01.07.2026. Davor galten 1,27 Prozent ab 01.01.2026. Die Deutsche Bundesbank gibt den Satz bekannt; er ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli (§ 247 BGB).

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB), seit 01.07.2026 also 6,52 Prozent. Bei Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, neun Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB), also 10,52 Prozent.

Ab wann ist ein Mieter mit der Miete im Verzug?

Die Miete ist spätestens bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts zu entrichten (§ 556b Abs. 1 BGB). Ist die Zeit für die Leistung nach dem Kalender bestimmt, braucht es keine Mahnung (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Was im Mietvertrag steht, geht vor, soweit es zulässig ist.

Gilt für Hausgeld der Zinssatz mit fünf oder mit neun Punkten?

Das hängt davon ab, ob ein Verbraucher beteiligt ist (§ 288 Abs. 2 BGB). Wie das für einen Wohnungseigentümer im Einzelfall zu beurteilen ist, entscheiden Sie anhand Ihres Falls. Aktumo nennt beide Sätze.

Warum steht in § 247 BGB ein Basiszinssatz von 3,62 Prozent?

Das ist der Ausgangswert aus dem Gesetzestext. Der tatsächliche Satz verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli jedes Jahres; die Bundesbank veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger. Maßgeblich ist der bekanntgegebene Satz für den jeweiligen Zeitraum.

Gibt es Zinseszinsen auf Verzugszinsen?

Nein. Von Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten (§ 289 Satz 1 BGB).

Was gilt für Verträge, die vor dem 29.07.2014 geschlossen wurden?

Für Schuldverhältnisse, die vor dem 29.07.2014 entstanden sind, gilt bei § 288 Abs. 2 BGB die alte Fassung mit acht statt neun Prozentpunkten (Art. 229 § 34 EGBGB). Seit 01.07.2026 wären das 9,52 Prozent.

Rechnet man mit 360, 365 oder 366 Tagen?

Das Gesetz schreibt keine Tageszahl vor. Aktumo und das Beispiel auf dieser Seite rechnen mit 365 Tagen. Manche rechnen in Schaltjahren mit 366 Tagen oder kaufmännisch mit 360; die Ergebnisse weichen dann um einige Cent ab.

Gibt es neben den Zinsen eine Pauschale?

Bei einer Entgeltforderung hat der Gläubiger, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist, bei Verzug zusätzlich Anspruch auf eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB).

Was diese Seite nicht leistet

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